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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle mündlichen und schriftlichen Verträge zwischen Irina Fischer und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen der mündlichen oder schriftlichen Zustimmung des Designers. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Die Designerin schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden.

2.2 Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.

3. Urheberschutz, Nutzungsrechte, Eigenwerbung


3.1 Der Designerin Irina Fischer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

3.2 Sämtliche Arbeiten von Designerin Irina Fischer, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

3.3 Ohne Zustimmung der Designerin dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede vollständig oder teilweise Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.

3.4 Bei Verstoß gegen Punkt 3.3. hat der/die Auftraggeber:in der Designerin eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Wurde keine Vergütung vereinbart, gilt die laut dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) übliche Vergütung als Berechnungsgrundlage der Vertragsstrafe.

3.5 Designerin Irina Fischer räumt dem / der Auftraggeber:in die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Designerin und der Auftraggeber:in treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

3.6 Teile des Werkes dürfen nicht in anderen Werken oder aus dem Kontext herausgenommen genutzt werden.

3.7 In jedem Fall bleibt die Designerin Irina Fischer berechtigt, auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z. B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den / die Auftraggeber:in hinzuweisen.

3.8 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Designerin Irina Fischer.

3.9 Vorschläge, Weisungen und Anregungen des/der Auftraggebers:in aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.10 Der / Die Auftraggeber:in ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Designerin Irina Fischer nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Designerin Irina Fischer formale Schutzrechte wie z. B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

3.11 Die Designerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem Auftraggeber einräumen.

3.12 An Entwürfen, Modellen, Skizzen u. ä. Arbeiten von Designerin Irina Fischer, die der Erarbeitung des endgültigen Projekts dienen, werden dem/der Auftraggeber:in keine Nutzungsrechte eingeräumt. Wünscht der Auftraggeber eine Nutzung von Konzepten und Ideen aus der Entwurfsphase, bedarf es für die Einräumung von Nutzungsrechten einer gesonderten Vereinbarung.

3.13 Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Designers erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

3.14 Kostenvoranschläge des Designers sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht die Designerin nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.

4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2 Im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzenm, Musiklizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben an die GEMA sind vom/von der Auftraggeber:in zu erstatten.

4.3 Der/Die Auftraggeber:in erstattet Designerin Irina Fischer die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die ggf. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

5. Fremdleistungen


5.1 Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Designerin Irina Fischer im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Designerin hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2 Soweit Designerin Irina Fischer auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der / die Auftraggeber:in verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der / Die Auftraggeber:in stellt die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Vergütung

6.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig.

6.2 Die Vergütung gliedert sich in die Vergütung der verschiedenen Auftragsphasen (Entwürfe, Entwurfsausarbeitung, Storyboard, Realisierung). Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

6.3 Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Projekts, werden die abgeschlossenen Phasen in Rechnung gestellt.

6.4 Sämtliche Leistungen, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

6.5 Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung der Designerin Sonder- und/oder Mehrleistungen der Designerins, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht.

6.6 Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden.

6.7 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

6.8 Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung.

7. Mitwirkung des Auftraggebers, Vorlagen


7.1. Der / Die Auftraggeber:in ist verpflichtet, Designerin Irina Fischer alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Designerin Irina Fischer nicht zu vertreten.

7.2 Der / Die Auftraggeber:in versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er der Designerin zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der / Die Auftraggeber:in ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der / die Auftraggeber:in nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der/die Auftraggeber:in der Designerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8. Datenlieferung und Handling


8.1 Designerin Irina Fischer ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Rohdateien, Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den / die Auftraggeber:in herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.


8.2 Stellt Designerin Irina Fischer dem / der Auftraggeber:in Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Designerin Irina Fischer vorgenommen werden.


8.3 Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet Designerin Irina Fischer nicht.

9. Entwicklungsphasen (Idee/Entwurf/Produktion)

9.1 Die Ergebnisse jeder Entwicklungsphasen sind vom Auftraggeber abzunehmen.

9.2 Der/die Auftraggeber:in hat das Recht, Korrekturen/Vorschläge während der jeweiligen Entwicklungsphase (Idee/Entwurf/Produktion) zu äußern. Eine verspätete Äußerung, die eine vorangegangene, bereits abgeschlossene Entwicklungsphase betrifft, führt zu zusätzlichen Kosten.

10. Gewährleistung, Haftung


10.1 Designerin Irina Fischer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln. Die Designerin haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.


10.2 Der / Die Auftraggeber:in ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.


10.3 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.


10.4 Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Designerin Irina Fischer nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Designerin Irina Fischer an Dritte vergibt.


10.5 Sofern Designerin Irina Fischer Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Designerin Irina Fischer hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den/der Auftraggeber:in ab. Der / Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Designerin Irina Fischer zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.


10.6 Für Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen die vom Auftraggeber freigegebenen wurden, entfällt jede Haftung von der Designerin.


10.7 Designerin Irina Fischer haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.

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